Kaum ein anderes Thema hat uns im Mai so sehr beschäftigt, wie die Datenschutzgrundverordnung. Am 25. Mai war der Stichtag, zu dem die neue DSGVO umgesetzt werden musste. Die Unsicherheit war groß. Selbst Spezialisten und Datenschutzbeauftragte haben sich zu einzelnen Punkten unterschiedlich geäußert… Unterm Strich kann man aber mal wieder sagen, dass selten etwas so heiß gegessen wie gekocht wird. So auch nicht bei der DSGVO. Und aller Aufregung zum Trotz, muss man ja auch mal sagen: Es ist ja auch gut, wenn Daten nicht mir nichts dir nichts gesammelt und personenbezogen gespeichert werden dürfen…
Wie kommen Sie zu Datenschutzhinweisen für Ihre Internetseite?
Mittlerweile macht sich wieder Routine breit und wir freuen uns, dass der Datenschutz-Konfigurator von e-recht24 wieder funktioniert. Je nach Leistungsumfang können Datenschutzhinweise für Internetseiten dort kostenfrei oder kostenpflichtig – auf jeden Fall aber rechtssicher – erstellt werden.
Vorausgesetzt, Sie geben die richtigen Daten ein! D.h. Sie müssen wissen, welche Daten auf Ihrer Internetseite erhoben werden!!! Gerne beraten wir Sie hierzu, wenn Sie Fragen haben!
Die vielleicht lustigste Datenschutzgrundverordnung
Ist Ihnen das Lachen beim Thema DGSVO vergangen? Hier bekommen Sie es zurück. Die Reutlinger Bäckerei Wucherer hat eine eigene Datenschutz-Grundverordnung erstellt und in ihrem Geschäft ausgehängt. Darin heißt es:
„Achtung! In unserer Bäckerei werden Sie auch gelegentlich mit Namen angesprochen und wir merken uns, welches ihr Lieblingsgebäck ist. Sollten Sie das nicht wollen, rufen Sie einfach beim Betreten: Ich bin nicht einverstanden! Wir werden dann künftig so tun, als ob wir Sie nicht kennen.“